Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Organisationen und Kommunen interne Meldekanäle für potentielle Whistleblower, die Missstände im Arbeitsumfeld melden, bereitstellen. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen müssen die Richtlinie umsetzen. Unternehmen unter 50 Mitarbeitende können Meldestellen einrichten.
Im Zuge des Hinweisgeber-Dienstes stellen wir sämtliche rechtskonforme interne Meldekanäle (Telefon, Plattform, E-Mail, Post, persönlich) zur Verfügung und nehmen Meldungen für die Einrichtungen entgegen. Die inhaltliche Bearbeitung der Fälle erfolgt gemeinsam.
Eine Hinweisgeber*in, auch bekannt als sogenannter „Whistleblower“, ist eine Person, die öffentlich Missstände, unethische Verhaltensweisen, vermeintliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufdeckt und so wichtige Informationen der Allgemeinheit zugänglich macht.
Beispiele können sein:
- Risiken für Umwelt und Mensch,
- Schlechte Arbeitsbedingungen,
- Tierwohl,
- Niedrige Qualitätsstandards (zum Beispiel bei Produkten oder Dienstleistungen),
- Geldwäsche
Meldungen können z.B. sein:
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Produktsicherheit und -konformität
Geschützt sind:
- Arbeitnehmer*innen,
- Anteilseigner*innen,
- Beamt*innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes,
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens,
- Selbstständige und Vertragsunternehmer*innen
- Unterstützer*innen und Verwandtschaft von Whistleblowern
Senioren-, Pflege- und Organisationsberatung
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